Bußgeld – nicht immer gerechtfertigt

Schnell reagieren – Chancen nutzen

Was tun, wenn ein Bußgeld-Bescheid ins Haus flattert? Keineswegs ungeprüft akzeptieren und zahlen! In zahlreichen Fällen kann dagegen angegangen werden – und das mit Erfolg. Damit Sie dann keine Aussagen machen, die Ihnen zu Ungunsten angelastet werden können, ist eine anwaltliche Unterstützung ratsam.

Schnell reagieren – Chancen nutzen

Was tun, wenn ein Bußgeld-Bescheid ins Haus flattert? Keineswegs ungeprüft akzeptieren und zahlen! In zahlreichen Fällen kann dagegen angegangen werden – und das mit Erfolg. Damit Sie dann keine Aussagen machen, die Ihnen zu Ungunsten angelastet werden können, ist eine anwaltliche Unterstützung ratsam.

Sie wollen Einspruch einlegen? Jetzt ist es unbedingt erforderlich, schnell zu reagieren.

  • Wichtig: Ein Einspruch muss auf jeden Fall innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 2-Wochen-Frist nach Zustellung des Bußgeld-Bescheids erfolgen. Wenn Sie die Frist versäumen, können Sie in aller Regel nichts mehr gegen den Bußgeld-Bescheid tun. Er wird dann rechtskräftig. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch innerhalb der festgelegten Zeit bei der Behörde eingeht.
  • Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig
  • Der Einspruch kann jederzeit ohne Begründung zurückgezogen werden

Vermeiden Sie Angaben zum Sachverhalt der Ordnungswidrigkeit, wenn Ihr Anwalt noch keine Akteneinsicht vorgenommen hat!

Warum ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren?

Der Rechtsanwalt darf Einsicht in die Akten nehmen. Und nur er hat damit die Möglichkeit, Beweisstücke wie Messprotokolle oder Zeugenaussagen zu untersuchen

  • Er prüft Ihren individuellen Fall, z. B. ob Voreintragungen im Fahreignungsregister vorliegen, und entwickelt eine Strategie
  • Er berät Sie, wie Sie sich am besten während der Verhandlung verhalten sollten
  • Er stellt Beweisanträge in der Hauptverwandlung, die allen formellen Anforderungen entsprechen

Weitere Infos zu einem Bußgeldverfahren

Sie brauchen anwaltlichen Rat wegen eines Bußgeld-Bescheids? Dann setzen Sie sich möglichst umgehend mit uns in Verbindung! Wichtig: Wir können nur etwas für Sie tun, wenn Sie gegen den Bescheid rechtzeitig Einspruch eingelegt haben. Eine Anleitung dazu finden Sie hier Anleitung zum Einspruch.

Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstoß

Zu schnell kostet viel

Mal zu kräftig Gas gegeben und schon kann es teuer werden! Mit dem am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen aktualisierten Bußgeldkatalog werden Verkehrssünder bei Ordnungswidrigkeiten härter zur Kasse gebeten. Die Verwarnungsgelder liegen dagegen zumeist auf dem alten Niveau.

Positiv ist dagegen: Die Obergrenze für Verwarnungen ist von 35 auf 55 Euro erhöht worden. Außerdem sieht das sogenannte Fahreignungs-Bewertungssystem vor, dass es erst ab einem Bußgeld von 60 Euro Punkte in Flensburg gibt – und dies nur bei schweren Verkehrsverstößen. Zuvor lag die Eintragungsschwelle bei 40 Euro.

Mit dem Bußgeld sind anders als beim Verwarnungsgeld Punkte verbunden. Überschreiten Sie das Tempo in geschlossenen Ortschaften um 21-25 km/h müssen Sie 80 Euro (Verstoß erfolgte innerorts) bzw. 70 Euro (Verstoß außerorts) zahlen und „kassieren“ einen Punkt. Sind Sie mit 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h oder mehr geblitzt worden, droht außerdem ein Fahrverbot.

Achtung: Das Punktesystem hat sich seit dem 1.Mai 2014 grundlegend geändert. Freuen Sie sich nicht zu früh, dass Sie „nur“ so wenig Punkte erhalten haben. Sie werden nun anders gewichtet. Punktesystem.

Eine Gesamtübersicht zum Thema Bußgeld, Punkte sowie Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung finden Sie Verkehrsverstoß – Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bußgeld bei Rotlichtverstoß

Wenn die rote Ampel teuer wird

Ein Bußgeld von 90 Euro sowie ein Punkt sind bei einem einfachen Rotlichtverstoß die Folge. Bußgeld, 2 Punkte und Fahrverbot werden in folgenden Fällen verhängt:

  • Bei einem Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Bei einem „qualifizierten“ Rotlichtverstoß, das heißt, die Ampel zeigte länger als 1 Sekunde rot. Dies gilt sowohl für Verstöße ohne und mit Gefährdung

Warum ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren? Per Akteneinsicht klärt der Anwalt, ob der Verstoß auch einwandfrei nachgewiesen wurde:

  • Sind Sie als Täter einwandfrei identifiziert worden? Falls Sie nicht unmittelbar von der Polizei angehalten wurden, werden die Lichtbilder geprüft. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie mit „Ihrem Lichtbild“ konfrontiert werden?
  • Sind eventuelle Beweisfotos oder -videos des Rotlichtverstoßes ordnungsgemäß erstellt worden und weisen die Tat zweifelsfrei nach?

Ungenauigkeiten oder fehlende Beweismittel, die Ihr Anwalt bei Einsicht der Unterlagen aufdeckt, können zum Erfolg Ihres Einspruches beitragen. Hierzu zählen z. B. folgende Punkte.

  • Messfoto: Wenn Sie nur beim Überfahren der breiten Haltelinie geblitzt wurden, kann argumentiert werden, dass Sie direkt hinter der Linie angehalten und nicht über die Kreuzung/Straße gefahren sind.
  • Dauer der Rotphase: Wurde die Haltelinie als Basis für die Berechnung der überschrittenen Zeit genommen? Lag eventuell ein technischer Defekt der Ampelanlage vor wie eine zu kurze Gelbphase?
  • Beruht die Behauptung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes auf einer Schätzung durch die Polizei? Wurde der Toleranzabzug bei einer Messung per Stoppuhr berücksichtigt?

Weitere Infos zum Thema Rotlichtverstoß Verkehrsverstoß - Rote Ampel

Wichtig: Wir können nur etwas für Sie tun, wenn Sie gegen den Bescheid rechtzeitig Einspruch eingelegt haben. Eine Anleitung dazu finden Sie hier Anleitung zum Einspruch.

Bußgeld bei Abstandsverstoß

Zu dicht aufgefahren – nah am Fahrverbot

Abstandsverstöße werden mit hohen Bußgeldern und je nach Schwere des Verstoßes auch mit Punkten und Fahrverboten belangt. Die Höhe der Strafe wird danach bestimmt, wie dicht und bei welcher Geschwindigkeit Sie Ihrem Vordermann aufgefahren sind. Folgende Angaben gelten für das Fahren mit einem Pkw. Für Bus- und Lkw-Fahrer sowie für Inhaber eines Führerscheins auf Probe können noch schärfere Vorschriften gelten.

Bei über 80 km/h erfolgt eine Verwarnung in Höhe von 35 Euro, wenn der Abstand geringer als der halbe Tachowert ist. Weiterreichende Konsequenzen haben Verstöße bei noch kleinerem Abstand:

Fahrzeugtempo über 80 km/h bei einem Abstand in m weniger als

  • 5/10 des halben Tachowertes: 75 Euro, 1 Punkt
  • 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
  • 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro, 1 Punkt
  • 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte
  • 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte

Fahrzeugtempo über 100 km/h bei einem Abstand in m weniger als

  • 5/10 des halben Tachowertes: 75 Euro, 1 Punkt
  • 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
  • 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahrzeugtempo über 130 km/h bei einem Abstand in m geringer als

  • 5/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
  • 4/10 des halben Tachowertes: 180 Euro, 1 Punkt
  • 3/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 1/10 des halben Tachowertes: 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Warum ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren? Der Anwalt prüft alle Beweismittel, Aussagen und klärt Fragen wie:

  • Wurde der Tatbestand mit standardisierten und anerkannten Messverfahren erfasst? Ungenauigkeiten können sich z. B. bei einer Abstandsmessung durch Videonachfahrverfahren ergeben
  • Wurde der Sicherheitsabstand für längere Zeit oder vorübergehend – etwa bei einem Spurwechsel auf der Autobahn – unterschritten? Letzteres gilt bei einem Bußgeldverfahren nicht als schuldhafte Pflichtverletzung

Beauftragung Akteneinsicht

Beauftragung Akteneinsicht PLUS anwaltliches Gutachten

Bußgeld bei Alkoholverstoß

Probleme durch Promille

Wann gibt es ein Bußgeld bei Alkoholverstoß? § 24 der Straßenverkehrsordnung sagt dazu: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.“

Die Konsequenzen sind ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Bei Wiederholung beträgt die Dauer des Fahrverbots 3 Monate und es müssen 1.000 Euro gezahlt werden.

Achtung: Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat (Trunkenheitsfahrt) vor. Folgen sind die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr.

Wie hilft ein Rechtsanwalt weiter?

  • Per Akteneinsicht klärt der Anwalt, ob die Messung korrekt erfolgt ist, ein vorschriftsmäßig geeichtes Atemalkoholgerät eingesetzt wurde etc.
  • Er prüft, ob Tatumstände oder eine außerordentliche Härte vorliegen, die ein Abwenden des Fahrverbots ermöglichen bzw. ein Umwandeln in ein höheres Bußgeld

Beauftragung Akteneinsicht