Bei 8 ist der Motor aus
Ein empfindlicher Punkt: Mit einem Bußgeld etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Abstandsverstoß oder „Überfahren" einer roten Ampel ist auch ein Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderdatei verbunden.
Im Rahmen des am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Fahreignungs-Bewertungssystems wurde nicht nur das Verkehrszentralregister in Fahreignungsregister umgetauft, sondern auch ein neues Punktesystem eingeführt.
Die wichtigsten Änderungen:
- Eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt bei 8 Zählern statt bisher 18. Der Verkehrssünder erhält frühestens nach 6 Monaten einen neuen Führerschein. Zuvor muss er eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolviert haben
- Punkte entstehen an dem Tag, an dem der Verstoß begangen wird
- Jeder Verstoß und die damit verbundenen Punkte verfallen nach einer festen Tilgungsfrist. Beim alten System wurden mit einem Neueintrag bisher gesammelte Punkte länger gespeichert
- Ordnungswidrigkeiten für schwere Verstöße werden nach 2,5 Jahren und für besonders schwere Verstöße nach 5 Jahren gelöscht. Punkte für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis sind nach 5 Jahren getilgt. 10 Jahre dauert es, wenn der Führerschein einbehalten wird
- Wer nicht mehr als 5 Punkte hat, kann seinen Kontostand durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar um einen Zähler reduzieren
- Punkte, die bis zum 30. April 2014 gesammelt wurden, sind in das neue System übertragen worden. Einträge für Delikte ohne Verkehrsgefährdung, für die es nach der neuen Rechtslage keine Punkte mehr gibt, wurden gelöscht
Geschwindigkeitsüberschreitung: Zu schnell gefahren, geblitzt, Punkte kassiert
Tempoüberschreitungen werden danach differenziert, ob sie innerorts oder außerorts passiert sind.
Wer mit einer erhöhten Geschwindigkeit von 21 bis 30 km/h innerorts geblitzt wird, erhält einen Punkt auf dem Flensburger Konto. Gleiches gilt für eine Tempoüberschreitung von 21 bis 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Werden Sie bei zu schnellem Fahren ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts von der Polizei erwischt, müssen Sie mit zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen.
Punkte, Fahrverbot und Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen in der Übersicht Verkehrsverstoß - Geschwindigkeitsüberschreitung
Die rote Ampel „überfahren" und Punkte gemacht
Für einen Rotlichtverstoß erhalten Sie stets einen Eintrag ins Fahreignungsregister. Für einen einfachen Verstoß 1 Punkt, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß – mit oder ohne Gefährdung – zwei Einträge in Flensburg.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel beim Verstoß länger als eine Sekunde rot angezeigt hat.
Abstandsverstoß – Geblitzt bei zu nahem Auffahren
Zu dichtes Auffahren wird nach zwei Geschwindigkeitskategorien gewertet:
- Mehr als 80 km/h
- Mehr als 130 km/h
Rücken Sie dem Vordermann bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h und unter 130 km/h mit einem Abstand zu nahe, der geringer als der halbierte Tachowert in m ist, kommen Sie mit einem Bußgeld davon. Ab einem Abstand, der weniger als 5/10 des halbierten Tachowerts beträgt, gibt es in beiden Geschwindigkeitsbereichen 1 Punkt. Ist der Abstand kleiner als 3/10 des halbierten Tachowertes in Metern, werden 2 Punkte in der Verkehrssünderdatei für diese Tat vermerkt.
Für Lkw ab 3,5 t und Omnibusse gilt auf Autobahnen bei Geschwindigkeiten ab 50 km/h ein Mindestabstand von 50 m.
Komplette Übersicht bei Abstandsverstoß Bußgeld bei Abstandsverstoß
Alkohol: Immer mit Punkten serviert
Fahrten mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis unter 1,1 Promille enden – sofern Sie in eine Polizeikontrolle geraten bzw. ein Alkoholtest durchgeführt wurde – in einem Bußgeld, zwei Punkten und Fahrverbot. Der Grenzwert bei einer Atemalkoholmessung beträgt 0,25 mg/l oder mehr.
Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle einen Wert von 0,5 bis unter 1,1 Promille erreichen, wird eine weitere Messung der Atemalkoholkonzentration vorgenommen.
Info: 0,5 Promille (= mg/g) werden mit 0,25 mg/l juristisch gleichgesetzt. Der Umrechnungsfaktor von 1:2.000 stellt gegenüber dem physiologischen Mittelwert von 1:2.100 eine Begünstigung von 5 % zugunsten der Atemalkoholmessung dar.
- Eine Alkoholkontrolle erfolgt entweder über das Blasen in ein dafür zugelassenes, halbjährlich geeichtes Testgerät und/oder Blutentnahme
- Wird der Atemalkoholtest verweigert, darf die Polizei eine Blutentnahme beim Arzt durchführen lassen
- Die vorgeschriebene Zeitspanne zwischen Alkoholgenuss und Messung beträgt mindestens 20 Minuten
- Ahndung mit Geldbuße und Fahrverbot. Geldbuße - Alkohol, Fahrverbot - Alkohol
- Die Vorschrift betrifft alle Arten von Kraftfahrzeugen
Punkte und ihre Folgen
Seit dem 01. Mai 2014 werden unabhängig von der Bußgeldhöhe Verstöße gegen Vorschriften nicht mehr mit Punkten belegt, wenn keine unmittelbare Verkehrsgefährdung vorliegt. Befuhren Sie früher ohne eine Umweltplakette eine Umweltzone, konnte dies mit Punkten in der Verkehrssünderdatei geahndet werden. Seit Mai 2014 wird dies nicht mehr bestraft und mehr noch: Alte Punkte, die heute nicht mehr verhängt werden könnten, wurden gelöscht.
Die Punkte werden im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Oft spricht man daher auch von „Punkten in Flensburg".
8 Punkte und mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis
Bereits ab 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, und nicht mehr wie früher erst ab 18 Punkten, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Da gibt es keine Ausnahme.
Die Fahrerlaubnis können Sie erst nach einer Frist von mindestens 6 Monaten wieder beantragen. Bevor Sie wieder ans Steuer dürfen, müssen Sie die medizinische psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.
Allein die gesetzlich festgelegten Gebühren für eine MPU liegen bei rund 350 Euro. Die Kosten können je nachdem, wofür die Punkte verhängt wurden, auch wesentlich höher ausfallen. Dazu kommen u. U. noch Kosten für die von der Behörde in Auftrag gegebenen Gutachten und Screenings und oft auch noch die Kosten für einen privaten Vorbereitungskurs. Fallen Sie bei der MPU durch, werden für den zweiten Versuch die amtlichen Gebühren noch einmal fällig.
Es ist also wichtig, darauf zu achten, dass es gar nicht so weit kommt. Aus heiterem Himmel trifft Sie die Entziehung der Fahrerlaubnis jedoch nie. Vorangehen muss eine Ermahnung und Verwarnung. Das gilt ausnahmslos. Wenn Sie drei Punkte auf einmal kassiert haben und Ihr Punktkonto dadurch von 5 auf 8 hochschnellt, wird Ihnen ein Punkt abgezogen, damit Sie erst noch amtlich verwarnt werden können.
6 oder 7 Punkte: Verwarnung
Haben Sie 6 oder 7 Punkte angesammelt, erhalten Sie eine kostenpflichtige Verwarnung aus Flensburg. Ihnen wird Ihr Punktestand mitgeteilt und nahegelegt, ein Fahreignungsseminar zu besuchen.
Wichtig zu wissen: Kein Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar
Das Fahreignungsseminar kann Ihr Fahrverhalten verbessern und verhindern, dass Sie weitere Punkte sammeln. Punkte abbauen können Sie jedoch bei diesem Punktestand heutzutage nicht mehr. Früher war das anders.
4 oder 5 Punkte: Ermahnung
Wenn Ihr Punktekonto 4 oder 5 Punkte aufweist, erhalten Sie vom Verkehrszentralregister eine kostenpflichtige Ermahnung. Zugleich erhalten Sie den Hinweis zum Punkte-Abbau.
3 Punkte und weniger
Haben Sie 3 Punkte oder weniger, wird die Behörde noch nicht tätig.
Bußgeld – nicht immer gerechtfertigt
Schnell reagieren – Chancen nutzen
Was tun, wenn ein Bußgeld-Bescheid ins Haus flattert? Keineswegs ungeprüft akzeptieren und zahlen! In zahlreichen Fällen kann dagegen angegangen werden – und das mit Erfolg. Damit Sie dann keine Aussagen machen, die Ihnen zu Ungunsten angelastet werden können, ist eine anwaltliche Unterstützung ratsam.
Schnell reagieren – Chancen nutzen
Was tun, wenn ein Bußgeld-Bescheid ins Haus flattert? Keineswegs ungeprüft akzeptieren und zahlen! In zahlreichen Fällen kann dagegen angegangen werden – und das mit Erfolg. Damit Sie dann keine Aussagen machen, die Ihnen zu Ungunsten angelastet werden können, ist eine anwaltliche Unterstützung ratsam.
Sie wollen Einspruch einlegen? Jetzt ist es unbedingt erforderlich, schnell zu reagieren.
- Wichtig: Ein Einspruch muss auf jeden Fall innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 2-Wochen-Frist nach Zustellung des Bußgeld-Bescheids erfolgen. Wenn Sie die Frist versäumen, können Sie in aller Regel nichts mehr gegen den Bußgeld-Bescheid tun. Er wird dann rechtskräftig. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch innerhalb der festgelegten Zeit bei der Behörde eingeht.
- Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig
- Der Einspruch kann jederzeit ohne Begründung zurückgezogen werden
Vermeiden Sie Angaben zum Sachverhalt der Ordnungswidrigkeit, wenn Ihr Anwalt noch keine Akteneinsicht vorgenommen hat!
Warum ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren?
Der Rechtsanwalt darf Einsicht in die Akten nehmen. Und nur er hat damit die Möglichkeit, Beweisstücke wie Messprotokolle oder Zeugenaussagen zu untersuchen
- Er prüft Ihren individuellen Fall, z. B. ob Voreintragungen im Fahreignungsregister vorliegen, und entwickelt eine Strategie
- Er berät Sie, wie Sie sich am besten während der Verhandlung verhalten sollten
- Er stellt Beweisanträge in der Hauptverwandlung, die allen formellen Anforderungen entsprechen
Weitere Infos zu einem Bußgeldverfahren
Sie brauchen anwaltlichen Rat wegen eines Bußgeld-Bescheids? Dann setzen Sie sich möglichst umgehend mit uns in Verbindung! Wichtig: Wir können nur etwas für Sie tun, wenn Sie gegen den Bescheid rechtzeitig Einspruch eingelegt haben. Eine Anleitung dazu finden Sie hier Anleitung zum Einspruch.
Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstoß
Zu schnell kostet viel
Mal zu kräftig Gas gegeben und schon kann es teuer werden! Mit dem am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen aktualisierten Bußgeldkatalog werden Verkehrssünder bei Ordnungswidrigkeiten härter zur Kasse gebeten. Die Verwarnungsgelder liegen dagegen zumeist auf dem alten Niveau.
Positiv ist dagegen: Die Obergrenze für Verwarnungen ist von 35 auf 55 Euro erhöht worden. Außerdem sieht das sogenannte Fahreignungs-Bewertungssystem vor, dass es erst ab einem Bußgeld von 60 Euro Punkte in Flensburg gibt – und dies nur bei schweren Verkehrsverstößen. Zuvor lag die Eintragungsschwelle bei 40 Euro.
Mit dem Bußgeld sind anders als beim Verwarnungsgeld Punkte verbunden. Überschreiten Sie das Tempo in geschlossenen Ortschaften um 21-25 km/h müssen Sie 80 Euro (Verstoß erfolgte innerorts) bzw. 70 Euro (Verstoß außerorts) zahlen und „kassieren“ einen Punkt. Sind Sie mit 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h oder mehr geblitzt worden, droht außerdem ein Fahrverbot.
Achtung: Das Punktesystem hat sich seit dem 1.Mai 2014 grundlegend geändert. Freuen Sie sich nicht zu früh, dass Sie „nur“ so wenig Punkte erhalten haben. Sie werden nun anders gewichtet. Punktesystem.
Eine Gesamtübersicht zum Thema Bußgeld, Punkte sowie Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung finden Sie Verkehrsverstoß – Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bußgeld bei Rotlichtverstoß
Wenn die rote Ampel teuer wird
Ein Bußgeld von 90 Euro sowie ein Punkt sind bei einem einfachen Rotlichtverstoß die Folge. Bußgeld, 2 Punkte und Fahrverbot werden in folgenden Fällen verhängt:
- Bei einem Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- Bei einem „qualifizierten“ Rotlichtverstoß, das heißt, die Ampel zeigte länger als 1 Sekunde rot. Dies gilt sowohl für Verstöße ohne und mit Gefährdung
Warum ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren? Per Akteneinsicht klärt der Anwalt, ob der Verstoß auch einwandfrei nachgewiesen wurde:
- Sind Sie als Täter einwandfrei identifiziert worden? Falls Sie nicht unmittelbar von der Polizei angehalten wurden, werden die Lichtbilder geprüft. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie mit „Ihrem Lichtbild“ konfrontiert werden?
- Sind eventuelle Beweisfotos oder -videos des Rotlichtverstoßes ordnungsgemäß erstellt worden und weisen die Tat zweifelsfrei nach?
Ungenauigkeiten oder fehlende Beweismittel, die Ihr Anwalt bei Einsicht der Unterlagen aufdeckt, können zum Erfolg Ihres Einspruches beitragen. Hierzu zählen z. B. folgende Punkte.
- Messfoto: Wenn Sie nur beim Überfahren der breiten Haltelinie geblitzt wurden, kann argumentiert werden, dass Sie direkt hinter der Linie angehalten und nicht über die Kreuzung/Straße gefahren sind.
- Dauer der Rotphase: Wurde die Haltelinie als Basis für die Berechnung der überschrittenen Zeit genommen? Lag eventuell ein technischer Defekt der Ampelanlage vor wie eine zu kurze Gelbphase?
- Beruht die Behauptung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes auf einer Schätzung durch die Polizei? Wurde der Toleranzabzug bei einer Messung per Stoppuhr berücksichtigt?
Weitere Infos zum Thema Rotlichtverstoß Verkehrsverstoß - Rote Ampel
Wichtig: Wir können nur etwas für Sie tun, wenn Sie gegen den Bescheid rechtzeitig Einspruch eingelegt haben. Eine Anleitung dazu finden Sie hier Anleitung zum Einspruch.
Bußgeld bei Abstandsverstoß
Zu dicht aufgefahren – nah am Fahrverbot
Abstandsverstöße werden mit hohen Bußgeldern und je nach Schwere des Verstoßes auch mit Punkten und Fahrverboten belangt. Die Höhe der Strafe wird danach bestimmt, wie dicht und bei welcher Geschwindigkeit Sie Ihrem Vordermann aufgefahren sind. Folgende Angaben gelten für das Fahren mit einem Pkw. Für Bus- und Lkw-Fahrer sowie für Inhaber eines Führerscheins auf Probe können noch schärfere Vorschriften gelten.
Bei über 80 km/h erfolgt eine Verwarnung in Höhe von 35 Euro, wenn der Abstand geringer als der halbe Tachowert ist. Weiterreichende Konsequenzen haben Verstöße bei noch kleinerem Abstand:
Fahrzeugtempo über 80 km/h bei einem Abstand in m weniger als
- 5/10 des halben Tachowertes: 75 Euro, 1 Punkt
- 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
- 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro, 1 Punkt
- 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte
- 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte
Fahrzeugtempo über 100 km/h bei einem Abstand in m weniger als
- 5/10 des halben Tachowertes: 75 Euro, 1 Punkt
- 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
- 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Fahrzeugtempo über 130 km/h bei einem Abstand in m geringer als
- 5/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
- 4/10 des halben Tachowertes: 180 Euro, 1 Punkt
- 3/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 2/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 1/10 des halben Tachowertes: 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Warum ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren? Der Anwalt prüft alle Beweismittel, Aussagen und klärt Fragen wie:
- Wurde der Tatbestand mit standardisierten und anerkannten Messverfahren erfasst? Ungenauigkeiten können sich z. B. bei einer Abstandsmessung durch Videonachfahrverfahren ergeben
- Wurde der Sicherheitsabstand für längere Zeit oder vorübergehend – etwa bei einem Spurwechsel auf der Autobahn – unterschritten? Letzteres gilt bei einem Bußgeldverfahren nicht als schuldhafte Pflichtverletzung
Bußgeld bei Alkoholverstoß
Probleme durch Promille
Wann gibt es ein Bußgeld bei Alkoholverstoß? § 24 der Straßenverkehrsordnung sagt dazu: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.“
Die Konsequenzen sind ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Bei Wiederholung beträgt die Dauer des Fahrverbots 3 Monate und es müssen 1.000 Euro gezahlt werden.
Achtung: Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat (Trunkenheitsfahrt) vor. Folgen sind die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr.
Wie hilft ein Rechtsanwalt weiter?
- Per Akteneinsicht klärt der Anwalt, ob die Messung korrekt erfolgt ist, ein vorschriftsmäßig geeichtes Atemalkoholgerät eingesetzt wurde etc.
- Er prüft, ob Tatumstände oder eine außerordentliche Härte vorliegen, die ein Abwenden des Fahrverbots ermöglichen bzw. ein Umwandeln in ein höheres Bußgeld
Ein Fahrverbot umgehen, verschieben, umwandeln
Wir helfen Ihnen dabei, „auto-mobil" zu bleiben
Für die meisten Betroffenen ist die Benachrichtigung über die Anordnung eines Fahrverbots ein Schock: Ein, zwei oder gar drei Monate auf das Auto verzichten? Was sagt der Arbeitgeber? Wie komme ich zum Kunden? Wie regele ich meine privaten Verpflichtungen? Die Sache ungeprüft zu akzeptieren, heißt vielfach, Chancen zu verschenken. Oft kann ein Fahrverbot erfolgreich abgewendet werden, in eine reine Geldbuße umgewandelt oder verschoben werden.
Für die meisten Betroffenen ist die Benachrichtigung über die Anordnung eines Fahrverbots ein Schock: Ein, zwei oder gar drei Monate auf das Auto verzichten? Was sagt der Arbeitgeber? Wie komme ich zum Kunden? Wie regele ich meine privaten Verpflichtungen? Die Sache ungeprüft zu akzeptieren, heißt vielfach, Chancen zu verschenken. Oft kann ein Fahrverbot erfolgreich abgewendet werden, in eine reine Geldbuße umgewandelt oder verschoben werden.
Unbedingt erforderlich ist, dass Sie innerhalb der Frist Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Verpassen Sie den Einspruch, wird das Fahrverbot rechtskräftig. Sie haben in der Regel keine Möglichkeit mehr, dagegen anzugehen.
Der erste Schritt zum Erfolg ist zu wissen, was Ihnen genau vorgeworfen wird und was die Behörde in der Hand hat, um den Vorwurf zu belegen. Daher ist es wichtig, zunächst die Akte einzusehen.
Ein Anwalt klärt nach Akteneinsicht auf Basis der Informationen alle Details und arbeitet eine fundierte Strategie aus. Dabei überprüft er z. B. die Beweiswürdigkeit von Zeugenaussagen, ob Verjährungsfristen zu beachten sind und Messdaten korrekt erfasst wurden.
Fahrverbote - Das sollten Sie wissen
Ein Fahrverbot wird bei einer Ordnungswidrigkeit, die „unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen" (§ 25StVG) wurde, für einen Monat bzw. zwei oder drei Monate ausgesprochen.
Es wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Das Fahrverbot gilt ohne Unterbrechung: Eine Aufteilung z. B. eines zweimonatigen Fahrverbots in sechs und zwei Wochen mit zwischenzeitlichem Fahren ist nicht möglich.
Anders als beim Führerscheinentzug besteht die Fahrerlaubnis weiter. Sie darf jedoch während des Fahrverbots nicht genutzt werden.
Wichtig: Das Verbot bezieht sich auf das Führen aller Kraftfahrzeuge. Eingeschlossen sind somit auch Fahrzeuge, für die normalerweise kein Führerschein notwendig ist wie Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas etc.
Freie Fahrt - Ein Fahrverbot umgehen und umwandeln??
Nicht immer müssen Sie den Platz hinter dem Lenkrad gegen die unbequeme Sitzbank von Straßenbahn oder Linienbus tauschen. Es existieren zahlreiche Gründe, um zu verhindern, dass das Fahrverbot rechtskräftig wird. So gibt es Regelfälle, bei denen das Gesetzt genau vorschreibt, wann ein Fahrverbot verhängt werden muss. Und es gibt spezielle Fälle, in denen es einen Spielraum gibt. Aber auch in diesen ist es äußerst schwierig, ein Fahrverbot abzuwenden.
Einer der wichtigsten ist die Gefährdung der beruflichen bzw. wirtschaftlichen Existenz: Droht Ihnen durch ein Fahrverbot die Kündigung, kann dies als wichtiges Gegenargument angebracht werden. Dies gilt auch für selbständige Personen, deren wirtschaftliche Existenz mit einem Ausspruch zur befristeten „Fahr-Abstinenz" bedroht ist. Hier gilt es nachzuweisen, dass Sie
- einen Beruf mit einer hohen Reisetätigkeit ausüben,
- das Fahrverbot nicht durch Urlaub verbüßen können,
- nicht in der Lage sind, einen Vertreter bzw. Fahrer für die Zeit Ihres Fahrverbots zu finanzieren und
- keinen Kredit aufnehmen können, um finanzielle Ausfälle abzufedern.
Wichtig: Der Verstoß muss fahrlässig erfolgt sein – also ohne Absicht. Und: Es muss eine Härte ganz besonderer Art nachgewiesen werden, die das Fahrverbot nach sich ziehen würde.
Auch hier gilt: Schweigen ist Gold. Sagen Sie nichts ohne Akteneinsicht und Anwalt!
Sie möchten gegen ein Fahrverbot vorgehen? Dann legen Sie unverzüglich Einspruch ein!
Akteneinsicht - mit oder ohne Anwalt; PLUS anwaltliches Kurzgutachten
Fahrverbot verschieben - Gutes Timing
„Ersttäter" bzw. Fahrer, gegen die in den zwei letzten Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde, können den Zeitpunkt für den Beginn ihrer Auto-Abstinenz im Zeitraum von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft selbst bestimmen. Damit haben sie die Möglichkeit, die autofreie Zeit z. B. in den Urlaub zu legen und berufliche Konsequenzen zu vermeiden. Anders sieht es für Personen aus, die in den vergangenen 48 Monaten bereits mit einem Fahrverbot belegt worden sind. Sie müssen den Führerschein unmittelbar mit dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid in amtliche Verwahrung schicken. Hinweis: Erst wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung kommt, also abgegeben wird, beginnt die Frist für das Fahrverbot. Sie dürfen aber schon ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides nicht mehr fahren, wenn Sie nicht „Ersttäter" sind. In diesem Fall heißt es, schnell zu sein und den Führerschein abzugeben, um das Fahrverbot nicht noch zu verlängern.
Warum ist ein Rechtsbeistand sinnvoll? Ihr Anwalt kann z. B. den Antrittstermin des Fahrverbots durch ein gezieltes Verlängern des Verfahrens hinauszögern und damit einen günstigeren Zeitpunkt für Sie erreichen.
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Zu schnell - Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsverstoßes
Sie hatten es eilig und müssen nun mit einem Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens rechnen? Die Höhe der Strafe richtet sich danach, ob Sie in den letzten Monaten bereits mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurden:
Ersttäter
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31-40 km/h in geschlossenen Ortschaften bzw. 41-50 km/h außerorts wird ein Fahrverbot von einem bis max. zwei Monaten angeordnet.
Wiederholungstäter
Erfolgt innerhalb eines Jahres ein erneuter Tempoverstoß um mehr als 25 km/h, wird ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen. Dies gilt sowohl bei Vergehen inner- als auch außerorts.
Was hilft?
Die Argumentation eines Augenblicksversagens kann die Entscheidung, ob ein Fahrverbot rechtskräftig wird oder nicht, positiv beeinflussen. Hierunter fällt etwa der Fall, dass ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen wurde, weil es beim Überholen von einem anderen Fahrzeug verdeckt war.
Oft liegen Messfehler vor. Ein Anwalt kann prüfen, ob z. B. ein korrektes Eichprotokoll und die erforderliche Skizze über den Aufbau des Blitzgeräts sowie die erforderlichen Probemessungen vorliegen.
Komplettübersicht Geschwindigkeitsüberschreitung (Verkehrsverstöße - Geschwindigkeitsüberschreitung)
Sie möchten gegen ein Fahrverbot vorgehen? Dann legen Sie unverzüglich Einspruch ein und bereiten Sie die Verteidigung durch eine Akteneinsicht vor.
Sie möchten gegen ein Fahrverbot vorgehen? Dann legen Sie unverzüglich Einspruch ein!
Akteneinsicht - mit oder ohne Anwalt; PLUS anwaltliches Kurzgutachten
Promille am Steuer - Fahrverbot wegen Alkohols
Schwips mit ernüchternden Folgen: Punkte und Fahrverbot drohen neben einer Geldbuße bei einem Alkoholverstoß. Bei 0,5 bis unter 1,1 Promille gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Im Falle einer Wiederholung bzw. mehrfacher Wiederholungen verlängert sich das Fahrverbot auf drei Monate. Die Vorschrift betrifft alle Arten von Kraftfahrzeugen.
Eine Alkoholkontrolle erfolgt zunächst durch Blasen in ein Prüfgerät. Weist das Ergebnis einen Promille-Wert von 0,5 bis unter 1,1 auf, wird ein weiterer Atemalkoholtest in der Polizeidienststelle vollzogen. Weigert sich der Betroffene, darf die Polizei eine Blutentnahme beim Arzt durchführen lassen.
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Fahrverbot wegen Rotlichtverstoßes - Rote Ampel, rote Karte?
Einen Monat Fahrverbot schreibt der neue Bußgeldkatalog vor, wenn die Ampel bei einer Rotphase von mehr als 1 Sekunde („qualifizierter Rotlichtverstoß") missachtet wurde oder ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung erfolgte.
Die Argumentation eines Augenblicksversagens kann die Entscheidung, ob ein Fahrverbot rechtskräftig wird oder nicht, positiv beeinflussen. Hierzu zählen:
- Der sogenannte Mitzieheffekt. Der Fahrer beschleunigt trotz Rotlichts, weil andere Verkehrsteilnehmer auf der Nebenspur, deren Ampel bereits Grün zeigt, losfahren
- Der „Frühstarterfall". Nach einem ordnungsgemäßen Anhalten an einer Ampelanlage fährt der Betroffene los, obwohl die Ampel immer noch rot signalisiert
Weitere Infos: Rote Ampel (Verkehrsverstoß / Rote Ampel)
Ob die Argumentation allerdings in Ihrem konkreten Fall zieht oder Sie doch besser schweigen, sollte ein Spezialist entscheiden.
Der erste Schritt ist auch hier: Legen Sie innerhalb der Frist Einspruch ein und beauftragen Sie einen Anwalt mit der Akteneinsicht!
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