Messfehler und Bedienfehler
Es gibt eine Vielzahl von Messmethoden. Die Technik und die Bedienvorschriften sind komplex. Entsprechend häufig gibt es auch Mess- oder Bedienfehler. Es fängt mit dem Gerät und dem Beamten an, der es bedient.
- Liegen Eichprotokolle vor?
- Hat der Polizeibeamte eine Schulung für das verwendete Blitzgerät?
- Wurde die Bedienungsanleitung beim Aufbau des Blitzers eingehalten?
- Stimmt der vorgeschriebene Abstand zwischen Verkehrsschild und Messstelle?
- Ist das Messprotokoll korrekt?
- Wurde ein ausreichender Toleranzabzug vom Messergebnis gemacht?
Diese Fehler nützen Ihnen nur, wenn sie erkannt und in einem Verfahren gerügt werden. Wer sich auf Mess- oder Bedienfehler berufen kann, hat gute Chancen, auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch.
Der fachkundige Blick in die Ermittlungsunterlagen gibt erste Anhaltspunkte für diese Fehlerquellen. Ob ein Fehler dann tatsächlich vorliegt, lässt sich oft erst im Prozess durch Zeugenvernehmung oder Sachverständigengutachten klären.
Lassen Sie Ihre Akte von einem Spezialisten durchsehen, um festzustellen, ob Sie gegen den Bußgeldbescheid, die Punkte oder gar ein Fahrverbot aufgrund von Mess- oder Bedienfehler etwas ausrichten können.
Mit dem Angebot Akteneinsicht Plus erhalten Sie auf Grundlage der Akteneinsicht und Ihrer zusätzlichen Angaben ein Gutachten, ob Sie mit Ihrem Einspruch Chancen haben.