Tatbestandskatalog

Stand 01.01.2015 - Quelle Kraftfahrbundesamt

Das ist der erste Eintrag mit dem Anker 1.

Das ist der zweite Eintrag mit dem Anker 2.

Anker_1 sollte genügen oder nicht
 Anker_2      
 Anker_3      

Ablauf der Beauftragung und die Bearbeitung durch „Mein AnwaltsService“

1. Online-Formular ausfüllen und abschicken

Sie füllen unser Online-Formular mit den für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Daten aus und schicken es ab. Dies ist Ihr verbindlicher Auftrag an uns.

2. Auftragsbestätigung

Sie erhalten daraufhin von uns eine Email mit einer Auftragsbestätigung. Erst durch diese Auftragsbestätigung kommt der Auftrag wirksam zustande. 

Mit der Email der Auftragsbestätigung erhalten Sie

A. eine Vollmacht

B. unsere Rechnung

C. die Widerrufsbelehrung

Sollten Sie von uns innerhalb 7 Tagen nach dem Abschicken des Online-Formulars keine Mail erhalten, können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten. Sie sind an Ihren Auftrag dann nicht mehr gebunden.

3. Vollmacht übersenden

Sie füllen die Vollmacht aus, unterschreiben sie und schicken sie mit einer Kopie des Bußgeldbescheids oder Anhörungsbogens per E-Mail, Post oder Telefax an uns zurück.

4. Rechnung bezahlen

Sie bezahlen die Rechnung.

5. Wir arbeiten für Sie

Wir beantragen die Akteneinsicht sobald die Vollmacht vorliegt und die Rechnung bezahlt ist.

6. Sie erhalten Akteneinzug und ggf. Kurzgutachten

Sobald wir die Akte von der Behörde erhalten haben, scannen / kopieren wir diese und stellen sie Ihnen als Aktenauszug zur Verfügung.

Wenn Sie ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben haben, erhalten Sie mit der Kopie der Ermittlungsakte zugleich unsere Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihres Einspruchs.

Ende des Mandatsverhältnisses

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Wissen, worum es geht.

Was ist zu tun? Womit muss ich rechnen? Wie soll ich mich verhalten? Viele Fragen tauchen auf, wenn ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ins Haus flattert.

Eine Frage steht am Anfang ganz im Vordergrund: Was hat die Behörde eigentlich gegen mich in der Hand? 

Akteneinsicht oder Akteneinsicht plus Kurzgutachten

Mein Anwalts-Service unterstützt Sie, indem wir Ihnen eine Akteneinsicht verschaffen. Damit können Sie sich selbst ein Bild machen, was die Polizei ermittelt hat und selbst überlegen und entscheiden, ob Sie das Verfahren weiter betreiben wollen oder nicht.

Sie können auch zu einem Pauschalpreis Akteneinsicht plus Kurzgutachten bestellen. In dem Kurzgutachten geben wir Ihnen eine Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs. 

Sind Sie unsicher, ob sich die Sache auch tatsächlich lohnt, weil die Erfolgsaussichten möglicherweise gering sind oder Sie ohne Rechtsschutzversicherung hohe Kosten scheuen? Scheuen Sie Zeit und Mühen eines Gangs zum Rechtsanwalt?

Den Aktenauszug mit oder ohne Kurzgutachten können Sie ganz einfach und zu einem festen Pauschalpreis hier online bestellen. Sie können sich auch erst ein eigenes Bild von dem machen, was die Polizei ermittelt hat und das Kurzgutachten später beauftragen.

So einfach ist es, sich Klarheit zu verschaffen.

Kosten – „all inclusive“

Für die Akteneinsicht zahlen Sie pauschal € 75,00. In dieser Pauschale sind die Gebühren der Behörde für die Aktenversendung in Höhe von € 12,00, die Kopier- und Portokosten für die Rücksendung der Akte an die Behörde und den Aktenauszug an Sie und die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Es gibt für Sie keinerlei sonstige versteckte Kosten.

Für Akteneinsicht plus Kurzgutachten für pauschal € 150. Dieser Pauschalpreis ist inklusive aller Gebühren und der Mehrwertsteuer.  Mit dem anwaltlichen Kurzgutachten erhalten Sie eine fundierte erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten eines Einspruches.

Bitte beachten Sie, dass wir diese Pauschalpreise nur für Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren anbieten können. In Strafsachen und Verwaltungsverfahren sind die Akten oft mehrere hundert Seiten dick und sind zu diesem Preis nicht wirtschaftlich zu bearbeiten.

Ablauf Beauftragung und Bearbeitung Akteneinsicht und Akteneinsicht Plus

Formulare

Vollmacht für Akteneinsicht und Akteneinsicht Plus

Bitte drucken und füllen Sie das Formular aus.

Sie können uns die ausgefüllte Vollmacht per Post:

RAin Alice v. Bezold
Leopoldstraße 139 III
80804 München

oder

Fax 089/ 15 88 156-15

schicken.

Noch einfacher und schneller ist es, wenn Sie uns die Vollmacht als eingescanntes Dokument gleich mit Ihren Angaben elektronisch senden.

Vollmacht für die Akteneinsicht

Vollmacht für die Akteneinsicht Plus