Akteneinsicht nehmen
Warum sie so wichtig ist und welche Möglichkeiten existieren
„Sagen Sie außer Namen und Adresse erst einmal gar nichts." Das ist einer der Ratschläge, die Sie vom Anwalt hören werden, wenn Sie ihn in einer Bußgeldsache konsultieren. Auch wir raten dazu.
Wichtig ist es, sich erst mal zu informieren, was Ihnen vorgeworfen wird und was die Behörde ermittelt hat. Danach können Sie entscheiden, welche Aussage Sie machen oder ob Sie besser von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Mit einer Akteneinsicht finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Bin ich auf dem Foto erkennbar?
- Was hat die Polizei ermittelt?
- Entsprechen die Messprotokolle und Eichunterlagen den Vorschriften?
- Was hat die Polizei sonst noch in der Akte vermerkt?
Weitere Details zur Einschätzung der Akten finden Sie in unseren Infos zu Mess- und Bedienfehlern.
Auch die Frage, ob es Sinn macht, den Einspruch weiter zu verfolgen, oder Sie es besser ist, ihn zurückzuziehen, um weitere Kosten zu vermeiden, können Sie nur entscheiden, wenn Sie wissen, was die Behörde ermittelt hat.
Akteneinsicht mit oder ohne Rechtsanwalt
Sie haben zwei Möglichkeiten Einsicht in die Ermittlungsunterlagen zu nehmen:
Akteneinsicht ohne Rechtsanwalt – nur vor Ort möglich
Sie können direkt bei der Behörde eine Akteneinsicht beantragen. Die Behörde wird Ihrem Antrag stattgeben und Ihnen einen Termin für eine Einsicht vor Ort geben. Sie können dann die Akte am Sitz der Behörde einsehen, die den Bescheid erlassen hat.
In den meisten Bundesländern gibt es eine zentrale Bußgeldstelle für das ganze Bundesland. In Bayern ist es z.B. die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Viechtach, Niederbayern. (In unserer Liste der zentrale Bußgeldstellen finden Sie Links zu Google Maps und können so einfach ermitteln, wie weit der Weg für eine persönliche Einsichtnahme ist.)
Achtung: Die eigene Akteneinsicht vor Ort ist nicht nur zeitaufwendig, sondern ermöglicht der Behörde zugleich auch einen direkten Vergleich mit dem Beweisfoto.
Akteneinsicht mit Rechtsanwalt – Sie erhalten eine Kopie der Akten zugesandt
Der Rechtsanwalt erhält im Gegensatz zum Betroffenen die Ermittlungsakte von den Behörden übersandt. Der Anwalt erstellt eine Kopie, die er an den Betroffenen schickt. Das Original sendet er wieder an die Behörde zurück. Der Betroffene kann nun in aller Ruhe die Akten prüfen, sich Rat bei Bekannten einholen oder sich mit den Unterlagen bei einem Anwalt beraten lassen.
Die Akteneinsicht mit Rechtsanwalt kann daher nur dringend angeraten werden. Sie ist einfacher, weil Sie die Unterlagen geschickt bekommen und sie ist vorteilhaft, weil der Abgleich zwischen dem Foto aus der Ermittlungsakten mit Ihrem Aussehen nicht möglich ist.
Eine Akteneinsicht mit Anwalt können Sie zu einem Pauschalpreis von € 75 hier beauftragen.