Bei 8 ist der Motor aus

Ein empfindlicher Punkt: Mit einem Bußgeld etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Abstandsverstoß oder „Überfahren" einer roten Ampel ist auch ein Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderdatei verbunden.

Im Rahmen des am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Fahreignungs-Bewertungssystems wurde nicht nur das Verkehrszentralregister in Fahreignungsregister umgetauft, sondern auch ein neues Punktesystem eingeführt.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt bei 8 Zählern statt bisher 18. Der Verkehrssünder erhält frühestens nach 6 Monaten einen neuen Führerschein. Zuvor muss er eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolviert haben
  • Punkte entstehen an dem Tag, an dem der Verstoß begangen wird
  • Jeder Verstoß und die damit verbundenen Punkte verfallen nach einer festen Tilgungsfrist. Beim alten System wurden mit einem Neueintrag bisher gesammelte Punkte länger gespeichert
  • Ordnungswidrigkeiten für schwere Verstöße werden nach 2,5 Jahren und für besonders schwere Verstöße nach 5 Jahren gelöscht. Punkte für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis sind nach 5 Jahren getilgt. 10 Jahre dauert es, wenn der Führerschein einbehalten wird
  • Wer nicht mehr als 5 Punkte hat, kann seinen Kontostand durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar um einen Zähler reduzieren
  • Punkte, die bis zum 30. April 2014 gesammelt wurden, sind in das neue System übertragen worden. Einträge für Delikte ohne Verkehrsgefährdung, für die es nach der neuen Rechtslage keine Punkte mehr gibt, wurden gelöscht

Geschwindigkeitsüberschreitung: Zu schnell gefahren, geblitzt, Punkte kassiert

Tempoüberschreitungen werden danach differenziert, ob sie innerorts oder außerorts passiert sind.

Wer mit einer erhöhten Geschwindigkeit von 21 bis 30 km/h innerorts geblitzt wird, erhält einen Punkt auf dem Flensburger Konto. Gleiches gilt für eine Tempoüberschreitung von 21 bis 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.

Werden Sie bei zu schnellem Fahren ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts von der Polizei erwischt, müssen Sie mit zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen.

Punkte, Fahrverbot und Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen in der Übersicht Verkehrsverstoß - Geschwindigkeitsüberschreitung

Die rote Ampel „überfahren" und Punkte gemacht

Für einen Rotlichtverstoß erhalten Sie stets einen Eintrag ins Fahreignungsregister. Für einen einfachen Verstoß 1 Punkt, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß – mit oder ohne Gefährdung – zwei Einträge in Flensburg.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel beim Verstoß länger als eine Sekunde rot angezeigt hat.

Abstandsverstoß – Geblitzt bei zu nahem Auffahren

Zu dichtes Auffahren wird nach zwei Geschwindigkeitskategorien gewertet:

  • Mehr als 80 km/h
  • Mehr als 130 km/h

Rücken Sie dem Vordermann bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h und unter 130 km/h mit einem Abstand zu nahe, der geringer als der halbierte Tachowert in m ist, kommen Sie mit einem Bußgeld davon. Ab einem Abstand, der weniger als 5/10 des halbierten Tachowerts beträgt, gibt es in beiden Geschwindigkeitsbereichen 1 Punkt. Ist der Abstand kleiner als 3/10 des halbierten Tachowertes in Metern, werden 2 Punkte in der Verkehrssünderdatei für diese Tat vermerkt.

Für Lkw ab 3,5 t und Omnibusse gilt auf Autobahnen bei Geschwindigkeiten ab 50 km/h ein Mindestabstand von 50 m.

Komplette Übersicht bei Abstandsverstoß Bußgeld bei Abstandsverstoß

Alkohol: Immer mit Punkten serviert

Fahrten mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis unter 1,1 Promille enden – sofern Sie in eine Polizeikontrolle geraten bzw. ein Alkoholtest durchgeführt wurde – in einem Bußgeld, zwei Punkten und Fahrverbot. Der Grenzwert bei einer Atemalkoholmessung beträgt 0,25 mg/l oder mehr.
Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle einen Wert von 0,5 bis unter 1,1 Promille erreichen, wird eine weitere Messung der Atemalkoholkonzentration vorgenommen.

Info: 0,5 Promille (= mg/g) werden mit 0,25 mg/l juristisch gleichgesetzt. Der Umrechnungsfaktor von 1:2.000 stellt gegenüber dem physiologischen Mittelwert von 1:2.100 eine Begünstigung von 5 % zugunsten der Atemalkoholmessung dar.

  • Eine Alkoholkontrolle erfolgt entweder über das Blasen in ein dafür zugelassenes, halbjährlich geeichtes Testgerät und/oder Blutentnahme
  • Wird der Atemalkoholtest verweigert, darf die Polizei eine Blutentnahme beim Arzt durchführen lassen
  • Die vorgeschriebene Zeitspanne zwischen Alkoholgenuss und Messung beträgt mindestens 20 Minuten
  • Ahndung mit Geldbuße und Fahrverbot. Geldbuße - Alkohol, Fahrverbot - Alkohol
  • Die Vorschrift betrifft alle Arten von Kraftfahrzeugen

Punkte und ihre Folgen

Seit dem 01. Mai 2014 werden unabhängig von der Bußgeldhöhe Verstöße gegen Vorschriften nicht mehr mit Punkten belegt, wenn keine unmittelbare Verkehrsgefährdung vorliegt. Befuhren Sie früher ohne eine Umweltplakette eine Umweltzone, konnte dies mit Punkten in der Verkehrssünderdatei geahndet werden. Seit Mai 2014 wird dies nicht mehr bestraft und mehr noch: Alte Punkte, die heute nicht mehr verhängt werden könnten, wurden gelöscht.

Die Punkte werden im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Oft spricht man daher auch von „Punkten in Flensburg".

8 Punkte und mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis

Bereits ab 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, und nicht mehr wie früher erst ab 18 Punkten, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Da gibt es keine Ausnahme.

Die Fahrerlaubnis können Sie erst nach einer Frist von mindestens 6 Monaten wieder beantragen. Bevor Sie wieder ans Steuer dürfen, müssen Sie die medizinische psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Allein die gesetzlich festgelegten Gebühren für eine MPU liegen bei rund 350 Euro. Die Kosten können je nachdem, wofür die Punkte verhängt wurden, auch wesentlich höher ausfallen. Dazu kommen u. U. noch Kosten für die von der Behörde in Auftrag gegebenen Gutachten und Screenings und oft auch noch die Kosten für einen privaten Vorbereitungskurs. Fallen Sie bei der MPU durch, werden für den zweiten Versuch die amtlichen Gebühren noch einmal fällig.

Es ist also wichtig, darauf zu achten, dass es gar nicht so weit kommt. Aus heiterem Himmel trifft Sie die Entziehung der Fahrerlaubnis jedoch nie. Vorangehen muss eine Ermahnung und Verwarnung. Das gilt ausnahmslos. Wenn Sie drei Punkte auf einmal kassiert haben und Ihr Punktkonto dadurch von 5 auf 8 hochschnellt, wird Ihnen ein Punkt abgezogen, damit Sie erst noch amtlich verwarnt werden können.

6 oder 7 Punkte: Verwarnung

Haben Sie 6 oder 7 Punkte angesammelt, erhalten Sie eine kostenpflichtige Verwarnung aus Flensburg. Ihnen wird Ihr Punktestand mitgeteilt und nahegelegt, ein Fahreignungsseminar zu besuchen.

Wichtig zu wissen: Kein Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar

Das Fahreignungsseminar kann Ihr Fahrverhalten verbessern und verhindern, dass Sie weitere Punkte sammeln. Punkte abbauen können Sie jedoch bei diesem Punktestand heutzutage nicht mehr. Früher war das anders.

4 oder 5 Punkte: Ermahnung

Wenn Ihr Punktekonto 4 oder 5 Punkte aufweist, erhalten Sie vom Verkehrszentralregister eine kostenpflichtige Ermahnung. Zugleich erhalten Sie den Hinweis zum Punkte-Abbau.

3 Punkte und weniger

Haben Sie 3 Punkte oder weniger, wird die Behörde noch nicht tätig.